Ein Deponiestandort kann während der Einrichtung und dem Betrieb das Deponiegelände nur monofunktional nutzen. Nach der Ablagerungsphase kann durch eine zulässige Folgenutzung das Deponiegelände weitergehend genutzt werden.
Risiken ergeben sich aus der gleichzeitigen Nutzung der Fläche durch die Ablagerung von Abfällen und die Folgenutzungen. Es sind die Auswirkungen auf das Bauwerk Deponie und die Nutzung durch Menschen zu berücksichtigen. Durch die Verdichtung der Nutzung auf dem Deponiestandort dürfen sich keine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Beseitigung der Abfälle in der Deponie und keine Gefahren für den Menschen bei der Folgenutzung ergeben.
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Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
Quelle: | Band 17 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien (Januar 2007) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Professor Dr. Wolfgang Klett |
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