Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Umsetzung der EU Direktive 99/92 gibt dem Arbeitgeber (idR dem Betreiber einer hier Gasanlage) ungeahnte“ neue Möglichkeiten sich seinen Sicherheitstand seiner Anlage für den Bau und Betrieb selbst zu geben und kontrollieren. Endlich gibt es eine Deregulierung für den Arbeitgeber unabhängig von sog. Sachverständigen“ und Behördenvorgaben“.
Dieser Vortrag soll Ihnen einen Überblick über den Sachstand“ Betriebssicherheitsverordnung, Zoneneinteilung und Normalbetrieb geben, den viele sog. Sachverständige“, Anlagenbauer und auch Behördenvertreter haben die Änderung bei der Definition der Zone 1 und Zone 2 bis heute nicht erkannt und damit die Möglichkeit zur Unterscheidung von Normalbetrieb, Wartungen, Störungen bzw. / und An- und Abfahrvorgängen mit jeweils unterschiedlichen Zoneneinteilungen und damit Sicherheitsmaßnahmen.
Copyright: | © Wasteconsult International |
Quelle: | Praxistagung Deponie 2006 (Dezember 2006) |
Seiten: | 15 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Wolfgang H. Stachowitz |
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