Bei der thermischen Behandlung von Abfällen erfolgt die Begrenzung der Emissionen in die Luft (Schadstoffkonzentrationen) durch die Vorgaben der Abfallverbrennungsverordnung (AVV, BGBl. II Nr. 389/2002).
Da es jedoch weder bundes- noch landesrechtliche Vorgaben zu zulässigen Schadstoffgehalten von Ersatzbrennstoffen gibt, soll eine Limitierung der Schadstofffrachten in Reststoffen oder Produkten durch die Richtlinie für Ersatzbrennstoffe“ erfolgen, die zurzeit vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erarbeitet wird. Im Speziellen werden im Rahmen dieser Regelung Grenzwerte für die Schadstoffgehalte von Ersatzbrennstoffen und detaillierte Vorgaben für den Aufbau eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen festgelegt. Die Basis der Regelung sind dabei Grenzwerte für Ersatzbrennstoffe in Abhängigkeit von der nachfolgenden Verbrennungsanlage (z.B. Zementanlagen, Kraftwerke etc.). Mit der Richtlinie für Ersatzbrennstoffe wird der Stand der Technik für die Qualität von Ersatzbrennstoffen in Abhängigkeit verschiedener Einsatzbereiche festgelegt, der eine rechtliche Verankerung in einer Behandlungspflichtenverordnung gemäß § 65 Abs. 1 AWG 2002 folgen soll.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | DepoTech 2006 (November 2006) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | DI Hubert Grech |
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