Richtlinie für Ersatzbrennstoffe

Bei der thermischen Behandlung von Abfällen erfolgt die Begrenzung der Emissionen in die Luft (Schadstoffkonzentrationen) durch die Vorgaben der Abfallverbrennungsverordnung (AVV, BGBl. II Nr. 389/2002).

Da es jedoch weder bundes- noch landesrechtliche Vorgaben zu zulässigen Schadstoffgehalten von Ersatzbrennstoffen gibt, soll eine Limitierung der Schadstofffrachten in Reststoffen oder Produkten durch die „Richtlinie für Ersatzbrennstoffe“ erfolgen, die zurzeit vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erarbeitet wird. Im Speziellen werden im Rahmen dieser Regelung Grenzwerte für die Schadstoffgehalte von Ersatzbrennstoffen und detaillierte Vorgaben für den Aufbau eines einheitlichen Qualitätssicherungssystems beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen festgelegt. Die Basis der Regelung sind dabei Grenzwerte für Ersatzbrennstoffe in Abhängigkeit von der nachfolgenden Verbrennungsanlage (z.B. Zementanlagen, Kraftwerke etc.). Mit der Richtlinie für Ersatzbrennstoffe wird der Stand der Technik für die Qualität von Ersatzbrennstoffen in Abhängigkeit verschiedener Einsatzbereiche festgelegt, der eine rechtliche Verankerung in einer Behandlungspflichtenverordnung gemäß § 65 Abs. 1 AWG 2002 folgen soll.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: DepoTech 2006 (November 2006)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: DI Hubert Grech
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.