Bei der Realisierung von Ersatzbrennstoffkraftwerken sind zügige und schlanke Genehmigungsverfahren von großer Bedeutung.
Hierbei kommt der meist auch im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehenden Prognose der durch das Vorhaben hervorgerufenen Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe besondere Bedeutung zu, da bei relevanten Immissionsbeiträgen zeit- und kostenaufwendige Vorbelastungsmessungen drohen. Von einem zügigen und schlanken Genehmigungsverfahren kann dann keine Rede mehr sein. Erschwerend kommt hinzu, dass es trotz langjährig bewährter Abgasreinigungstechniken und umfassender Emissionsüberwachungsvorschriften, trotz des Deponierungsverbotes unbehandelter Abfälle und trotz der aus der Sicht des Klimaschutzes gebotenen thermischen Verwertung des in Abfällen enthaltenen Energieinhaltes nach wie vor große Vorbehalte in der Bevölkerung gegen Anlagen gibt, die in den Anwendungsbereich der 17. BImSchV fallen. Ersatzbrennstoffkraftwerke haben somit ein potentielles Imageproblem, das zum Teil auch von Interessensgruppen gezielt geschürt und verstärkt wird.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Texte zur Abfall- und Energiewirtschaft 2 (2006) (Dezember 2006) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Norbert Suritsch |
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