Planungsrechtliche Grundlagen für Ersatzbrennstoffkraftwerke

Die Diskussion um den Verwerterstatus von thermischen Abfallbehandlungsanlagen ist aktuell eine der offenen Fragen im Rahmen der Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen Abfallverbrennungsanlagen als Verwertungsanlagen nur bei besonders hoher Energieeffizienz – 60 Prozent für Altanlagen und 65 Prozent für Neuanlagen – anerkannt werden. Die Haltung der Bundesregierung hierzu ist noch offen. Tatsächlich haben die Länder jedoch in den letzten Jahren nahezu allen Anlagen den Verwerterstatus erteilt, nachdem seit dem In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in diesen Anlagen nicht nur Hausmüll beseitigt, sondern auch – hochkalorische – Gewerbeabfälle verwertet wurden. Seit dem 01.06.2005 haben die Umweltministerkonferenz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Industrie wiederholt aufgefordert, ihre (Mit-) Verantwortung für die Schaffung von thermischen Behandlungskapazitäten, insbesondere durch Errichtung von Ersatzbrennstoffkraftwerken, wahrzunehmen. Zwischenzeitlich befinden sich eine Vielzahl derartiger Anlagen in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase. Je nach Quelle wird von vierzig bis siebzig derartiger Vorhaben gesprochen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Texte zur Abfall- und Energiewirtschaft 2 (2006) (Dezember 2006)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
 
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