Die Verbringung von Abfällen in Nachbarstaaten kann die Situation bei den Zwischenlagern nicht nachhaltig entspannen
Von Albert Einstein ist der Spruch überliefert: Ich denke niemals an die Zukunft. Die kommt von selber und früh genug.“ Vertreter der abfallerzeugenden und -entsorgenden Wirtschaft haben trotz klarer gesetzlicher Vorgaben und Fristen dementsprechend gehandelt, so daß wir uns mit einem neuartigen Phänomen in der Abfallwirtschaft befassen müssen: der Zwischenlagerung von behandelten und unvorbehandelten Abfällen in bisher nicht gekannten Größenordnungen. Damit verbunden ist die Problematik, daß für Teilmengen dieser Abfälle, deren Qualität sich zudem durch die Lagerung verändert, nach Ablauf der Zwischenlagerfristen bei objektiver Betrachtung nur virtuell gesicherte Endentsorgungswege zur Verfügung stehen. Die vielfach als Königsweg angestrebte Verbringung von Abfällen in Nachbarstaaten, kann aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht nachhaltig zur Entspannung bei den Zwischenlagern beitragen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei unter anderem auch die novellierte EG-Abfallverbringungsverordnung, die am 15. Juli 2006 in Kraft getreten ist.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | ZWISCHENLAGERUNG (September 2006) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Jörg Rüdiger |
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