Rechnung mit Unbekannten

Wie lange noch müssen Restabfälle und Ersatzbrennstoffe zwischengelagert werden?

Die Frage nach der minimalen oder der maximalen Zwischenlagerzeit für Restabfälle und heizwertreiche Abfälle, die später als Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden könnten, kann zur Zeit niemand zuverlässig beantworten. Selbst wenn das Aufkommen der zwischenzulagernden Abfälle aus heutiger Sicht einigermaßen exakt bekannt wäre, ist es aufgrund mehrerer Faktoren nicht möglich, seriös einzuschätzen, wie sich die Akteure im europäischen Abfallmarkt tatsächlich verhalten werden. Man kann heute jedoch mit großer Sicherheit davon ausgehen, daß die deutsche Abfallwirtschaft sich noch in den Jahren 2010 bis 2015 mit dem Thema Zwischenlagerung und Rückholung von Abfällen aus diesen Zwischenlagern beschäftigen wird. In welchem Umfang sich diese Rückholung der Restabfälle und der heizwertreichen Abfälle auf die mittelfristige Auslastung von einzelnen Abfallverbrennungsanlagen oder Ersatzbrennstoff-Kraftwerken auswirken wird, ist jedoch weder einzeln noch in der Gesamtsumme genau prognostizierbar. Folglich sollten die Anlagenbetreiber diese rückholbaren heizwertreichen Abfälle auch nicht bei den Mittelfristplanungen der Auslastung ihrer Anlagen fest berücksichtigen. Eine verläßliche Rückholung der zwischengelagerten Abfallmengen, beispielsweise mit Hilfe eines Masterplans oder verbindlicher Regelungen, wird es in Deutschland für die einzelnen Akteure im Abfallmarkt aller Voraussicht nach nicht geben. Hierauf sollten sich alle Akteure mittel- bis langfristig einstellen.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: ZWISCHENLAGERUNG (September 2006)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Holger Alwast
 
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