Die von den Veranstaltern vorgeschlagene Formulierung des Vortragsthemas – Wer
gewährleistet was?“ – erfordert eine Vorbemerkung, wie sie von Juristen im Allgemeinen
und Anwälten im Besonderen gern gemacht wird: Das kommt darauf an. Und
zwar kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten an.
Welche Festlegungen zu den Rechten und Pflichten der Parteien sind im Werkvertrag zum
Bau einer Behandlungsanlage getroffen worden? Was ist mit dem Anlieferer von
Abfällen hinsichtlich der Abfallbeschaffenheit vereinbart worden? Was regeln die
Verträge zwischen dem Betreiber einer MBA und den Betreibern der Entsorgungsanlagen,
in denen die Behandlungsrückstände entsorgt werden (z.B. Deponien, EBSKraftwerke)?
Im Folgenden werden allgemeine gesetzliche Grundsätze und typische vertragliche
Risikoverteilungen erörtert und auf Probleme eingegangen, die sich Anlagenbetreiber
nach unserer Beratungserfahrung besonders häufig stellen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 67. Informationsgespräch (September 2006) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner |
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