Ab dem 01.06.2005 dürfen in Deutschland nach der neuen Rechtslage im Abfall- und Immissionsschutzrecht keine unbehandelten Restabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Hierdurch sollen die langfristigen Umweltrisiken bei der Deponierung von Abfällen, durch Austritt von belasteten Sickerwässern und Deponiegasen, vermindert werden.
Die gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, den Restabfall vor der Ablagerung soweit wie möglich zu mineralisieren. Grundsätzlich werden in Deutschland hauptsächlich zwei Behandlungswege praktiziert: die Behandlung in Müllverbrennungsanlagen (MVA) sowie die Behandlung in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA). Für beide Anlagentypen gelten nach der neuen Rechtslage vergleichbar strenge Anforderungen im Hinblick auf die zulässigen Emissionen. Während MVA wegen ihrer hohen Durchsatzleistungen oftmals in Ballungsräumen realisiert werden, sind MBA auch auf Grund ihrer geringeren Kapazitäten für ländliche Räume geeignet.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 67. Informationsgespräch (September 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Joachim Dach |
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