Ausweitung der Bioabfallerfassung als Maßnahme zur Lösung von Kapazitätsengpässen bei der Restabfallbehandlung

– Abfablv und Eeg schaffen neue Anreize

Ein Jahr nach Umsetzung der Ablagerungsverordnung gibt es nach Auffassung des BMU keine Entlastung der angespannten Entsorgungssituation in Deutschland. Nach Aussagen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) werden in über 70 Zwischenlagern ca. 1,2 Mio. Mg heizwertreiche Fraktion und unbehandelte Abfälle zwischengelagert (EUWID, 2006). Nach Erkenntnissen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Umweltbundesamtes stehen Mitte 2006 ca. 16,3 Mio. Mg Verbrennungskapazität und ca. 5,5 Mio. Mg MBA-Kapazität zur Verfügung. Die prognostizierte Menge von 2,3 Mio. Mg Mono- /Mitverbrennungskapazität ist bisher noch nicht erreicht worden. Gleichzeitig bestehen in Deutschland erhebliche freie Kapazitäten im Bereich der biologischen Abfallbehandlung, sodass der Gedanke nahe liegt, die Bioabfallerfassung auszuweiten und somit den Restabfallmarkt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Kommunen noch gar keine separate Erfassung für Bioabfälle eingeführt haben bzw. diese suboptimal umgesetzt ist, von Bedeutung. Der nachfolgende Beitrag soll das Bio- und Grünabfallaufkommen sowie die vorhandenen Behandlungskapazitäten dokumentieren und insbesondere vor dem Hintergrund des EEG neue Verwertungsoptionen aufzeigen.



Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 67. Informationsgespräch (September 2006)
Seiten: 20
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Michael Kern
 
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