Notifizierung für Abfallverbringung von verwertbaren Abfällen aus MBA-Anlagen

Die Notifizierung von Abfällen aus MBA-Anlagen, die im Ausland einer Entsorgung zugeführt werden sollen, ist nach der EG-Abfallverbringungs-Verordnung1) zu beur-teilen. Entscheidend ist, ob die für die Verwertung vorgesehene Anlage, bei mehr-stufigen Verfahren der Entsorgungsweg, den zu beachtenden Standards entspricht. Hierbei sind bereits nach geltendem Recht nicht nur die europäischen Vorschriften (z.B. Abfallverbrennungsrichtlinie2)), sondern ergänzend auch die einzelstaatlichen Vorschriften (z.B. Altholz-Verordnung) zu berücksichtigen.

Die Novelle der EG-Abfallverbringungs-Verordnung3), die 2006 endgültig verab-schiedet wird, stärkt zum einen die Hausmüllautarkie und gibt den MBA-Anlagen damit Investitionssicherheit, zum anderen werden zur Durchsetzung der Standards und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen in Anknüpfung an die EuGH-Rechtsprechung die Einwandsmöglichkeiten präzisiert.



Copyright: © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V.
Quelle: Abfalltage 2006 (September 2006)
Seiten: 12
Preis: € 6,00
Autor: Jörg Rüdiger
 
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