Abfallwirtschaft seit dem 01.06.2005 aus Bundessicht

Mit der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung ist die Siedlungsabfallentsor-gung in Deutschland am 1. Juni 2005 in eine neue Ära eingetreten. Durch das ge-schlossene Auftreten von Bund und Ländern ist die Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle fristgerecht vollzogen worden und unumkehrbar.

Die Entsor-gung von Haus- und Sperrmüll, überlassungspflichtigen Gewerbeabfällen zur Be-seitigung sowie Sortierresten ist auch nach dem 1.6.2005 im Wesentlichen sicher-gestellt. Lediglich die energetische Verwertung heizwertreicher Abfälle aus mecha-nisch-biologischen Behandlungsanlagen ist noch nicht flächendeckend möglich. Größere Probleme bestehen dagegen in nahezu allen Bundesländern bei der Ent-sorgung von Gewerbeabfällen, insbesondere von heizwertreichen Gewerbeabfällen und Sortierresten. Die Einrichtung von zeitlich befristeten Zwischenlagern in zahl-reichen Bundesländern ist derzeit unumgänglich. Diese müssen, sobald Behand-lungskapazitäten vorhanden sind, schnellstmöglich geräumt werden.



Copyright: © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V.
Quelle: Abfalltage 2006 (September 2006)
Seiten: 16
Preis: € 8,00
Autor: Dr. C.-André Radde
 
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