Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen1 (VVA) wurde die 13 Jahre alte EG-AbfVerbrVO2 novelliert.
Damit liegt das dritte grundlegende EG-Regelwerk zum Abfallverbringungsrecht vor. Die erste europäische Vorschrift zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung war die vom Rat im Jahr 1984 aufgrund des Seveso-Vorfalls erlassene Richtlinie 84/631/EWG3. Infolge unzureichender Umsetzungen dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten wurden allerdings weiterhin Abfälle unkontrolliert insbesondere in sogenannte Dritte-Welt-Länder verbracht.4 Sodann kam es am 22.3.1989 auf internationaler Ebene zur Verabschiedung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung5, das bis heute von ca. 160 Vertragsstaaten unterzeichnet wurde. Zur Umsetzung dieses Übereinkommens sowie eines OECD-Ratsbeschlusses aus dem Jahre 19926 auf europäischer Ebene wurde schließlich am 1.2.1993 die EG-AbfVerbrVO verabschiedet. Sie trat am 9.2.1993 in Kraft und fand ab dem 6.5.19947 unmittelbar in den Mitgliedstaaten Anwendung. Damit wurde in einem Kernbereich des Umweltrechts eine Verordnungsregelung geschaffen, die – anders als eine Richtlinie – unmittelbar in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist und nicht nur auf eine Rechtsangleichung, sondern auf eine Rechtsvereinheitlichung abzielt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 04/2006 (August 2006) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Olaf Kropp |
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