Nach der Emissionshandelsrichtlinie der Europäischen Union vom Oktober 2003 müssen die Mitgliedstaaten für jede Zuteilungsperiode einen so genannten Nationalen Allokationsplan (NAP) vorlegen, in dem die Aufteilung der geplanten CO2-Emissionsbegrenzungen auf die verschiedenen Sektoren und zwischen den am Emissionshandel beteiligten Industrien festgelegt wird.
Für die erste Zuteilungsperiode (2005 bis 2007) wurde der NAP I im Frühsommer 2004 erlassen. Bereits im Rahmen dieses ersten Nationalen Allokationsplans wurde der Emissionshandel mit zahlreichen äußerst komplexen Ausnahme- und Sonderregelungen überfrachtet, die nicht umweltpolitisch, sondern energie- bzw. verteilungspolitisch motiviert waren und die eigentliche Funktionsweise des Emissionshandels weitgehend unterliefen. Auf der energiepolitischen Ebene ging es dabei vor allem um den Bestandsschutz für die heimische Kohle, der in einem diametralen Gegensatz zu effektiver und effizienter Klimapolitik steht. Auf der verteilungspolitischen Ebene ging es den in den Emissionshandel integrierten Industrien vor allem darum, eine möglichst große Anzahl an kostenlosen Emissionsrechten zu erhalten. Beide Ebenen sind durch eine verzerrte Wettbewerbsdebatte gekennzeichnet, die von der falschen Annahme ausgeht, dass eine großzügige Zuteilung an Emissionsrechten die Wettbewerbsfähigkeit erhöhe. Diese im ersten Nationalen Allokationsplan angelegten Fehlentwicklungen setzen sich im Ende Juni vom Bundeskabinett beschlossenen und nach Brüssel notifizierten zweiten Nationalen Allokationsplan, der für den Zeitraum von 2008-2012 gilt, bis auf wenige Ausnahmen fort.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 03/2006 (Juni 2006) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Peter Michaelis Dr. rer. pol. Patrick Matschoss Dipl.-Volkswirt. Steffen Hentrich |
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