Die Menge des Elektro- und Elektronikmülls nimmt in Deutschland dreimal schneller zu als die Menge des übrigen Siedlungsmülls.
In Deutschland fallen alljährlich 1,8 Mio. Tonnen Altgeräte an. Diese sind auch noch besonders belastet (etwa durch Schwermetalle und FCKW). Die EU hat auf dieses Problem mit der Elektroschrottrichtlinie reagiert. Diese ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt worden. In Slowenien verteilt sich die Umsetzung auf eine Kernvorschrift sowie bestimmte Durchführungsvorschriften. Relevant ist vor allem die Verordnung über das Vorgehen mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten (nachfolgend Elektroschrott-VO). Die Grundlagen für die Einrichtung eines öffentlichen Dienstes für die Behandlung von Altgeräten sind aber durch die Regelung über die Art und Weise, Gegenstand und Bedingungen der Ausführung des wirtschaftlichen öffentlichen Dienstes für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten festgesetzt worden. Weiterhin wurde im Jahr 2006 auch die Regelung über die Umweltabgabe für die Finanzierung der Umweltbelastung, die auf Grund der Altgeräte entstehen wird, verabschiedet.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 03/2006 (Juni 2006) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Tomaz Petrovic Dr. Florian Kirchhof Jernej Jeraj |
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