Heute beeinflussen vor allen Dingen zwei umweltpolitische Ziele die Herstellung und den Einsatz von Ersatzbrennstoffen. Zu nennen ist zum einen die Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle seit dem 01.06.2005. Die prognostizierte Deckungslücke bei den Abfallbehandlungskapazitäten wird umso größer, wenn auch die anfallenden Gewerbeabfälle Berücksichtigung finden. Bei den Maßnahmen, die zu einer Schließung dieser Lücke beitragen sollen, wird die Ersatzbrennstoffnutzung als Mitverbrennung in Kraft- oder Zementwerken sowie die Monoverbrennung in geeigneten Kraftwerken genannt.
Zu unterscheiden sind dabei die eingesetzten Brennstoffe: Sekundärbrennstoff sowie heizwertreiche Fraktion. Diese können definiert werden als:
Sekundärbrennstoff
· endkonfektionierter Brennstoff aus produktionsspezifischen Abfällen oder Siedlungsabfällen nach weitgehender Aufbereitung zur Mitverbrennung (z. B. in Zement-/Kalk-/Kraftwerken) mit einer Korngröße um < 30 mm und einer Qualität
z. B. nach RAL-GZ 724 [1]
Heizwertreiche Fraktion
· aus Abfällen abgetrennte Anteile bzw. Fraktionen, die auf Grund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften deutlich höhere Heizwerte aufweisen als das Abfallgemisch
· geringere Aufbereitungstiefe, z. B. gröbere Korngröße
· z. B. heizwertreiche Fraktion aus mechanisch biologischen Aufbereitungsanlagen oder Gewerbeabfallsortieranlagen
Ein weiteres umweltpolitisches Ziel ist die Reduzierung von Emissionen klimaschädlicher Gase, insbesondere des CO2-Ausstoßes. Der Einsatz von Ersatzbrennstoffen trägt durch den enthaltenen biogenen Anteil (CO2-neutral) zur Minderung der CO2-Emissionen in industriellen Feuerungsanlagen bei. Mit dem Einsatz von einem Mg Ersatzbrennstoff kann ca. ein Mg CO2 eingespart werden [2].
Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) |
Quelle: | VKS-News 05/2006 (Mai 2006) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme |
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