Nur wer richtig versichert ist, erlebt im Schadensfall kein böses Erwachen. Am Beispiel von Unternehmen der Wasserwirtschaft wird auszugsweise die Gestaltung eines Versicherungsmanagements und dessen Einbindung in die Risikophilosophie des Unternehmens dargestellt.
Der Abschluss von Versicherungen hat das Ziel, die negativen Auswirkungen auf den Vermögensstand des Unternehmens, die durch die Einwirkung einer Gefahr auf betriebliche Risiken entstehen, in ihrer Wirkung auszugleichen. Der Schadensfall, also der Eintritt des befürchteten Ereignisses, löst einen Vermögensverlust im Unternehmen aus. Inwieweit dieser Vermögensverlust durch die im Versicherungsvertrag vereinbarten Entschädigungsleistungen tatsächlich ausgeglichen wird, zeigt sich durch:
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 5-2006 (Mai 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder |
Autor: | Dr. habil. Reinhard Keil |
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Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.
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