Ökobilanz und Prozesskosten der Altholzanalytik
Seit dem 1. März 2003 wird die Entsorgung von Altholz durch die Verordnung über die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz geregelt. Die so genannte Altholz-Verordnung legt die zulässigen Schadstoffgehalte in Altholz zur stofflichen Verwertung fest und bestimmt zugleich, wie diese Schadstoffgehalte zu ermittelt sind.
Mit Unterstützung der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) wurden in den letzten Jahren mehrere schnellanalytische Vor-Ort-Analyseverfahren zur Schadstoffbestimmung in Althölzern bis zur Praxisreife entwickelt. In der nun erreichten Stufe der Markteinführung sowie bei aktuellen Gesetzesvorhaben stehen diese Verfahren in Konkurrenz zu etablierten Analyseverfahren. Grundsätzlich ist der Einsatz vereinfachter Analyseverfahren nach der Altholz-Verordnung im Rahmen der Eigenüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die geförderten Vor-Ort-Analyseverfahren wurden vom BIfA, ebenfalls mit Unterstützung der DBU, mit den Instrumenten der Ökobilanzierung und der Prozesskostenanalyse untersucht und miteinander umwelt- und kostenbezogen verglichen. Beispielhaft wurde u.a. die zukünftige Praxis der Eigenüberwachung im Rahmen der Altholzaufbereitung abgebildet. Im Vergleich zur konventionellen Laboranalyse wurden eine stationäre und eine mobil in einem Messbus betriebene Vor-Ort-Analytik betrachtet.
Copyright: | © bifa Umweltinstitut GmbH |
Quelle: | |
Seiten: | 63 |
Preis: | € 13,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. (FH) Udo Roth Dipl.-Ing. René Peche Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Rommel |
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