Die IVU-Richtlinie der Europäischen Union von 1996 fordert bei allen umweltrelevanten industriellen Anlagen, zu denen auch Abfallentsorgungsanlagen zählen, die Anwendung der Besten verfügbaren Techniken“ (BVT), in Deutschland definiert als Stand der Technik“.
Bis spätestens 30. Oktober 2007 gilt dies auch für alle bestehenden Anlagen (Altanlagen). Der EU-weite Informationsaustausch für die BVT erfolgt durch BVT-Merkblätter – auch BREFs genannt – im Sevilla-Prozess“. Im vorliegenden Beitrag werden die Bedeutung dieser Dokumente für die Mitgliedstaaten sowie ihre Nutzung in Deutschland erläutert. Zu den abgeschlossenen und laufenden BVT-Arbeiten wird eine Übersicht gegeben. Für das BVT-Merkblatt Abfallbehandlung“, das die Verfahren chemisch-physikalische Behandlung, mechanisch- biologische Behandlung, Ersatzbrennstoffaufbereitung, Schlackenaufbereitung, Lösemittelrecycling und Altölrecycling umfasst, werden der Sevilla-Prozess“ und seine wichtigsten Harmonisierungsergebnisse beschrieben. Abschließend erfolgt ein Ausblick zur Umsetzung des BVT-Merkblatts.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 9,00 |
Autor: | Professor Siegfried Kalmbach |
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