Im März 2005 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verkündet. Es weist den Herstellern eine ganze Reihe von Pflichten, z. B. bei der Produktion und dem Inverkehrbringen von Elektrogräten, aber auch hinsichtlich der Entsorgung der Altgeräte zu.
Produktverantwortung heißt in diesem Zusammenhang das Stichwort. Das Gesetz hat aber auch eine ganze Reihe bewährter Elemente aus der bisherigen Entsorgungspraxis übernommen. In vielen Regionen haben die kommunalen Entsorgungsträger schließlich bereits seit Jahren ein funktionierendes System der Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten aufgebaut. Auch in Zukunft wird daher der Schwerpunkt bei der Annahme und Sammlung der Altgeräte auf kommunalen Schultern liegen.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 4,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Torsten Höppner |
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