Neuordnung der Überlassungspflichten und Neustrukturierung der Sammelsysteme

In der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition vom 11.12.2005 heißt es „die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Abfallentsorgung entscheiden können."

Der Satz kann als Bestandsgarantie für die kommunale Abfallwirtschaft interpretiert werden. Dieser Abrede ist allerdings nicht zu entnehmen, inwieweit zur Absicherung der (Wahlfreiheit der) Kommunen auch legislative Änderungen angestrengt werden sollen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Notwendigkeit auf, die Diskussion zur Novellierung der Regelungen der Überlassungspflichten im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wieder aufzunehmen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006)
Seiten: 12
Preis: € 6,00
Autor: RA Hartmut Gaßner
 
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