Aufgrund der Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle seit dem 01.06.2005 sowie des Emissionsrechtehandels hat die Ersatzbrennstoffnutzung als Mitverbrennung in Kraft- oder Zementwerken (Sekundärbrennstoff) sowie die Monoverbrennung in geeigneten Kraftwerken (heizwertreiche Fraktion) eine zentrale Rolle bei der Abfallentsorgung eingenommen.
Damit diese Verwertung gesichert stattfinden kann, sind angepasste Qualitätskriterien erforderlich. Für Sekundärbrennstoffe kann das RAL-GZ 724 herangezogen werden. Für die heizwertreiche Fraktion sind geeignete Qualitätsanforderungen zu definieren. Die Bestimmung des biogenen Anteils in beiden Fraktionen hat vor dem Hintergrund des Emissionsrechtehandels ebenfalls eine besondere Bedeutung bekommen (siehe RAL-GZ 727).
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 4,50 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme |
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