Aus den vorgezogenen Neuwahlen vom 18.9.2005 ist bekanntlich eine große Koalition hervorgegangen.
In der Koalitionsvereinbarung heißt es zum Themenfeld Kreislaufwirtschaft: CDU, CSU und SPD werden auf europäischer und nationaler Ebene der umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft neue Impulse geben. Wir brauchen in Europa ein einheitlich hohes Umweltschutzniveau mit anspruchsvollen Standards für die Abfallentsorgung, um Umweltdumping durch Billigentsorgung Einhalt zu gebieten. Wir werden die Abfallwirtschaft hin zu einer nachhaltigen ressourcenschonenden Stoffwirtschaft weiterentwickeln. Ausgangspunkt hierfür ist die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geregelte Produktverantwortung. Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Abfallentsorgung entscheiden können. Das Steuerprivileg für die Abfallentsorgung soll beibehalten werden.“1 Der zweite Absatz kann als Bestandsgarantie für die kommunale Abfallwirtschaft interpretiert werden. Dieser Abrede ist allerdings nicht zu entnehmen, inwieweit zur Absicherung der (Wahlfreiheit der) kommunalen Abfallwirtschaft auch legislative Änderungen angestrengt werden sollen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Notwendigkeit auf, die Diskussion zur Novellierung der Regelungen der Überlassungspflichten im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wieder aufzunehmen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 01/2006 (Februar 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner |
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