Subsidiärer aber gleichwohl hoch bedeutsamer Grundsatz der Kreislaufwirtschaft im Abfallrecht ist die energetische Verwertung, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 lit.b) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).1 Der Rahmen für eine derartige energetische Verwertung wird durch das Energiewirtschaftsrecht gesetzt; im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts2 ist auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vollständig neu gefasst und zum 1.8.2005 in Kraft getreten.
Wegen ihrer hohen Bedeutung im Rahmen der energetischen Verwertung von Abfällen sind weiter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)3 sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)4 zu nennen. Auch die Biomasseverordnung (BiomasseV)5 ist trotz Neufassung des EEG weiterhin anzuwenden. Während das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nur den Rahmen für die energetische Verwertung festlegt, erfolgt die Ausfüllung – das Ob und das Wie der Verwertung – nach Maßgabe des Energiewirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Alle Änderungen dieses Rechtsrahmens wirken intensiv auf die Abfallwirtschaft zurück.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Texte zur Abfallwirtschaft (2006) (Mai 2006) |
| Seiten: | 11 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Professor Dr. Peter Salje |
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