Die verschärfte Umwelt-Gesetzgebung – insbesondere die landläufig als VOCVerordnung“ bekannte 31. BImSchV – zwingt einen breiten Kreis von Betrieben, sich noch intensiver als bisher um die Vermeidung von Lösemittel-Emissionen bzw. um deren schadlose Beseitigung zu bemühen. Unter Einbeziehung konkreter Praxisbeispiele gibt dieser Beitrag Anregungen für Problemlösungen nach Maß.
Zunächst sei mit Nachdruck daran erinnert, dass Umweltprobleme stets in der Reihenfolge Vermeiden – Vermindern – Entsorgen“ anzugehen sind. Diese These sollte sich jeder von den Gesetzesforderungen zur Emissionsbegrenzung Betroffene ernsthaft zu eigen machen – nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen. EISENMANN rät deshalb dringend, sich zunächst mit allem Nachdruck um Emissionsvermeidung zu bemühen, d. h. soweit immer möglich auf lösemittelfreie bzw. zumindest -reduzierte Beschichtungsmaterialen zurückzugreifen.
Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Quelle: | Vollzug der 31. BImSchV bei der Metall- und Kunststoffbeschichtung (Oktober 2005) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Michael Breuning |
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