Schwermetalle in Beschichtungen von Holzwerkstoffen - Auswirkungen auf den Einsatz in Feuerungsanlagen

Mit der Bekanntmachung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1633) wurden die 17., 9., 4. und 1. BImSchV u.a. an die Anforderungen der Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen (RL 2000/76/EG) angepasst.

Die Änderungen betreffen dabei u.a. den Anwendungsbereich der 1. (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) und der 17. BImSchV (§ 1 Abs. 3 Nr. 4) sowie den Anhang der 4. BImSchV (Anh. Nr. 8.2) und damit die Genehmigungen für den Einsatz von Holzabfällen/Althölzern in Verbrennungsanlagen. Berücksichtigt werden müssen neben den halogenorganischen Verbindungen nun auch Schwermetalle, die infolge einer Behandlung mit Holzschutzmitteln oder infolge einer Beschichtung enthalten sein können.



Copyright: © Bayerisches Landesamt für Umwelt
Quelle: Mitverbrennung von Abfällen in genehmigungsbedürftigen Anlagen – Fachtagung 2004 (April 2004)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Gerhard Schmoeckel
 
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