Einsatz von Heizöl EL-ähnlichen Ersatzbrennstoffen, Einsatz von Tierfetten
Viele Ersatzbrennstoffe weisen vergleichsweise günstige Zusammensetzungen auf, so dass diese problemlos als Ersatz für Heizöl S eingesetzt werden können. Allerdings ist dann zu klären, ob die 17. BImSchV anzuwenden ist. Der Einsatz fester oder flüssiger Abfälle oder ähnlicher fester oder flüssiger brennbarer Stoffe fällt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 17. BImSchV erst dann aus dem Anwendungsbereich der 17. BImSchV, wenn keine anderen oder höheren Emissionen als bei der Verbrennung von Heizöl EL auftreten können. Der Vergleich mit Heizöl S ist für die Frage der Anwendung der 17. BImSchV somit nicht maßgebend, sondern der Vergleich mit Heizöl EL.
Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Quelle: | Mitverbrennung von Abfällen in genehmigungsbedürftigen Anlagen – Fachtagung 2004 (April 2004) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Michael Rössert |
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