Kurzbeiträge zu aktuellen Fragestellungen der 17. BImSchV bei der Mitverbrennung von Abfällen

Einsatz von Heizöl EL-ähnlichen Ersatzbrennstoffen, Einsatz von Tierfetten

Viele Ersatzbrennstoffe weisen vergleichsweise günstige Zusammensetzungen auf, so dass diese problemlos als Ersatz für Heizöl S eingesetzt werden können. Allerdings ist dann zu klären, ob die 17. BImSchV anzuwenden ist. Der Einsatz fester oder flüssiger Abfälle oder ähnlicher fester oder flüssiger brennbarer Stoffe fällt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 17. BImSchV erst dann aus dem Anwendungsbereich der 17. BImSchV, wenn keine anderen oder höheren Emissionen als bei der Verbrennung von Heizöl EL auftreten können. Der Vergleich mit Heizöl S ist für die Frage der Anwendung der 17. BImSchV somit nicht maßgebend, sondern der Vergleich mit Heizöl EL.



Copyright: © Bayerisches Landesamt für Umwelt
Quelle: Mitverbrennung von Abfällen in genehmigungsbedürftigen Anlagen – Fachtagung 2004 (April 2004)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Michael Rössert
 
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