Eine Ablagerung von Abfällen mit erhöhten organischen Anteilen ist seit dem 31. Mai auf Deponien der Klassen I und II nicht mehr zulässig.
Damit verbleiben in der Regel mineralische Abfälle, die auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden können. In Bayern sind es jährlich ca. 200.000 t an mineralischen Abfällen, die auf Deponien der Klassen I und II abgelagert werden. Die jährlichen Mengen können starken Schwankungen unterliegen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist von einer Mindestmenge von ca. 100.000 t und einer Maximalmenge von ca. 270.000 t pro Jahr auszugehen. Die abgelagerten mineralische Abfälle sind zu ca. 2/3 dem Abfallschlüssel 17 (Bauund Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten) zuzuordnen. Das restliche Drittel verteilt sich zu ca. 20 % auf den Abfallschlüssel 19 (Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke, und hier in erster Linie auf Abfälle aus der Verbrennung und Pyrolyse von Abfällen) und zu je ca. 5 % auf die Abfallschlüssel 10 (Abfälle aus thermischen Prozessen) und 20 (Siedlungsabfälle, und hier in erster Linie Straßenkehricht).
Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Quelle: | Überwachungsumfang auf Deponien - Fachtagung 2005 (September 2005) |
Seiten: | 15 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Gerhard Heindl |
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