Ableitung von Auslöseschwellen für Rheinland-Pfalz

Die Deponieverordnung [DepV] verpflichtet die zuständigen Abfallbehörden, für alle Deponien standortbezogene Auslöseschwellen für das Grundwasser festzulegen.

Bei der Ableitung sind die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser zu berücksichtigen [§ 9 Abs. 1 DepV]. Auf Grund unterschiedlicher geologischhydrogeologischer Verhältnisse in Rheinland-Pfalz unterscheiden sich Grundwasserbeschaffenheiten der einzelnen Regionen erheblich. Konkrete Vorgaben zur Vorgehensweise bei der Ableitung der Auslöseschwellen macht die Deponieverordnung nicht.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2006 (März 2006)
Seiten: 13
Preis: € 6,50
Autor: Priv.-Doz.Dr.-habil. Georg Wieber
Dipl.-Ing. Anja Näpfel
Dr. rer.-nat. Dipl.-Geol. Karlheinz Brand
 
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