Einsatz von Abfällen zur Cofermentation

Durch die Verabschiedung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) am 17.03.00 und die damit festgeschriebene Erhöhung der Einspeisevergütung für Strom aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen auf DM 0,2/kWh ist mit einem neuerlichen Boom in dieser Branche zu rechnen.

Diese Einspeisevergütung gilt für eine Anlagengröße bis 500 kW installierte elektrische Leistung. Bisher sind in Bayern rund 350 und bundesweit rund 800 Biogasanlagen in Betrieb (FACHVERBAND BIOGAS, 2000). Nachdem sich aber auch mit dieser Einspeisevergütung Biogasanlagen rein auf der Basis von Gülle nur bedingt rechnen, wird die Nachfrage nach Co-Fermentaten in diese Anlagen weiter steigen. Und auch potentielle Neuanlagenbetreiber werden als Nachfrager auf den Markt für Co-Fermentate drängen. Da potentielle Co-Fermentate i.d.R. eine höhere Energiedichte aufweisen (Abbildung 1) als Gülle, kann mit diesen pro Einheit Fermentervolumen ein höherer Energieertrag erzielt werden.



Copyright: © Regierung von Niederbayern
Quelle: Biogas-Offensive Niederbayern 2000 (Juli 2000)
Seiten: 15
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Silvia Schattner
 
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