Am 01.09.2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Das ElektroG dient der gleichzeitigen Umsetzung von zwei EG-Richtlinien (2002/95 und 2002/96 vom 27.01.03) in deutsches Recht.
Wesentliche inhaltliche Festlegungen sind u.a. die 'geteilte Produktverantwortung' zwischen den Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) und den Herstellern bzw. Vertreibern sowie die Zielvorgabe einer Mindestsammelquote von 4 kg/Einwohner und Jahr. Die Sammlung der Elektro- Altgeräte verbleibt auch zukünftig bei den ÖRE. Die Bürger sollen dadurch die bewährten kommunalen Sammelstrukturen (z.B. Wertstoffhöfe) auch weiterhin nutzen können. Die Sammelkosten sollen über die allgemeinen Abfallgebühren gedeckt werden. Die Hersteller/Vertreiber müssen die Elektro-Altgeräte ab 13. August 2005 auf eigene Kosten zurücknehmen und entsorgen. Im Vorfeld dieses Gesetzesentwurfes wurden bereits Überlegungen über die zukünftig anfallenden Kosten der Umsetzung der EG-Richtlinien angestellt. Hierzu wurden von verschiedenen Seiten (Hersteller, Kommunen, Entsorgungsbetriebe) Zahlen in die Diskussion gebracht, die eher zur Verunsicherung als zur Klärung der offenen Fragen beitrugen.
Den vollständigen Artikel können Sie beim LfU herunterladen: http://www.bestellen.bayern.de
Copyright: | © Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Quelle: | Publikationen (Juni 2006) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jürgen Beckmann Dr. Manfred Harant |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.
Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.