Verfahren zur vorläufigen Ausweisung künstlicher und erheblich veränderter Fließgewässerkörper an Hand von Strukturgütedaten

Mecklenburg-Vorpommern ist ein Agrarland.

Es gibt kaum einen größeren natürlichen See, dessen Wasserstand nicht künstlich abgesenkt wurde, um kultivierbaren Boden zu gewinnen, eine Unzahl künstlicher Gräben wurde aus dem gleichen Grunde zur Entwässerung abflussloser Senken, die die Eiszeit hinterließ, angelegt, ganze Gewässer wurden verrohrt und metertief in den Untergrund verlegt, um große, effektiv bewirtschaftbare Ackerschläge zu schaffen. 14% aller Fließgewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind verrohrt [1, 2]. In Mecklenburg-Vorpommern dienen Fließgewässer somit in großem Maße als technische Anlagen zum Betrieb einer Kulturlandschaft. Daran wird die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vielfach nichts ändern können, will man mit der technischen Anlage nicht auf die Kulturlandschaft und damit auf die von ihr den Menschen gebotenen Subsistenzmöglichkeiten verzichten.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser Wirtschaft 03/2005 (März 2005)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Carlos Blanco
Andreas Küchler
Dr. Carsten Olbert
Dipl.-Geogr. Konrad Hölzl
 
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