Der Arbeitsentwurf einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallbegriff sowie zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (AbfallVwV)" - Stand: 02.12.1999 - ist seit längerer Zeit als "TA Verwertung" angekündigt worden.
Dies ist nun der nächste Schritt in dem "Gezerre" um die strittige Definition des Abfallbegriffs, der Dauer der Abfalleigenschaft sowie der Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung. Diese Verwaltungsvorschrift durch den Bundesgesetzgeber ist die Antwort“ auf das umstrittene LAGA-Papier zur Abgrenzungsfrage und den gescheiterten Konsens zwischen Bund und Ländern. Nach Bund-Länder-Gesprächen zur vorliegenden Entwurfsfassung zu Beginn des Jahres war vorgesehen, frühestens ab Februar 2000 eine Anhörung der beteiligten Kreise gem. § 60 KrW-/AbfG stattfinden zu lassen. Nach einer Ressortabstimmung sollte die AbfallVwV dann von der Bundesregierung erlassen werden. Eine Beteiligung des Bundesrates ist bei einer Verwaltungsvorschrift nicht erforderlich.
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
Quelle: | 1. Karlsruher Altlastenseminar - 2000 (Juli 2000) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 6,50 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Horst Görg |
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