Seit dem 1. Juni 2005 dürfen in Deutschland nach einer 12 Jahre andauernden Übergangszeit keine biologisch abbaubaren Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Die nicht mehr verwertbaren Restabfälle sind thermisch oder mechanisch-biologisch zu behandeln. Bund und Länder sind sich einig, dass für die durch die Kommunen eingesammelten Abfälle aus den privaten Haushalten bundesweit grundsätzlich ausreichend Behandlungskapazitäten errichtet wurden. Aufgrund der z.T. mangelnden Vorbereitung gewerblicher Abfallerzeuger auf die neue Situation hält die Diskussion um die Ablagerungsverordnung an“ (BMU, 2005).
In Deutschland sind insgesamt 24,5 Mio t Abfall jährlich zu behandeln; Behandlungskapazitäten in der gleichen Größenordnung (24,5 Mio t) stehen zur Verfügung: Davon werden 16,4 Mio t in 72 MVA und 6,3 Mio t in 66 MBA behandelt. Eine Menge von 2,4 Mio t geht in die Mitverbrennung. Nach diesen Zahlen sind Aufkommen und Verwertungskapazitäten ausbilanziert. Regional können Disproportionen auftreten, nicht alle Mengen heizwertreicher Fraktionen aus den MBA sind vollständig bilanziert (Berg, 2004).
| Copyright: | © Saxonia Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH Freiberg |
| Quelle: | Abfallkolloquium 2005 (September 2005) |
| Seiten: | 18 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | PD Dr.-Ing. Konrad Soyez Dipl.-Ing. Dieter Baier |
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