Über den gesamten Nachsorgezeitraum einer Deponie sind hohe finanzielle Aufwendungen zu erwarten, die in Form von Sicherheitsleistungen (möglichst) aus den Gebühren der Einlagerungsphase rückgestellt wurden.
Auch zum Zeitpunkt der Stilllegung lässt sich die Höhe dieser Summe noch durch aktive Maßnahmen (Deponiebewirtschaftung) beeinflussen. Mehr als die Höhe dieser Sicherheitsleistung ist die sorgfältige Berechnung zum Zeitpunkt der Stilllegung von juristischer Relevanz. Mit dem Übergang in die Nachsorge wechseln häufig die Verantwortlichkeiten. Die Nachsorgephase muss anhand eines Budgets geplant werden. Besonders wenn Teile der Rückstellung gebührenwirksam werden, ist eine sorgsame Berechnung, die den Stand der Erkenntnis abbildet und für Dritte nachvollziehbar ist, von erheblicher Bedeutung.
Copyright: | © Saxonia Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH Freiberg |
Quelle: | Abfallkolloquium 2005 (September 2005) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing.(TU) Werner P. Bauer Dipl.-Ing. Stefan Meisinger |
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