EU-Emissionshandel: Bedeutung der neuen Anforderungen für die Industrie und Energiewirtschaft

Seit 2005 wird in der Europäischen Union (EU) der Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch ein System zum Handel mit Emissionsberechtigungen begrenzt. Darüber hinaus ist es europäischen Unternehmen möglich, Projekte zur Senkung des Treibhausgasausstoßes in anderen Ländern durchzuführen und die erzielten Reduktionen für die Erfüllung der eigenen Emissionsvorgaben zu nutzen. Mit diesem System wird Energieeffizienz gefördert und der Einsatz kohlenstoffarmer Energieträger begünstigt.

Im Kyoto-Protokoll haben sich die Mitgliedsländer der „alten“ EU 15 dazu verpflichtet, den Ausstoß an Treibhausgasen in der Periode 2008 bis 2012 um durchschnittlich acht Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Zu diesem Ziel tragen die einzelnen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Anteilen bei. Die Aufteilung wurde im „EU Burden Sharing“ geregelt und berücksichtigt Wirtschaftsstrukturen, Wachstum und Reduktionspotenziale. Deutschland und Dänemark haben sich z. B. zu einer Reduktion um je 21 Prozent verpflichtet, wobei Spanien den Ausstoß um 15 Prozent, Griechenland um 25 Prozent und Portugal um 27 Prozent erhöhen kann. Diese Regelung berücksichtigt den Industrialisierungsgrad in den Mitgliedstaaten der EU und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Südeuropa.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 10-2005 (Oktober 2005)
Seiten: 5
Preis: € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder
Autor: Nino Turek
 
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