Für die hochentwickelte Abfallwirtschaft in Deutschland müssen Antworten auf offene Fragen gefunden werden
Von der Abfallwirtschaft wird gefordert, daß sie sich zur Kreislaufwirtschaft entwickelt. Die idealistische Annahme, daß mit dem Schließen von Stoffkreisläufen die Abfallbeseitigung weitgehend überflüssig wird und der Ressourcenverbrauch mit der Abfallverwertung außerdem beendet werden kann, ist einer realistischen Betrachtungsweise gewichen. Mit geschlossenen Kreisläufen werden Schadstoffe in den Produkten, im Boden und damit auch im Wasser angereichert. Dieser unerwünschte Effekt kann nur mit offenen Kreislaufsystemen vermindert werden, aus denen Schadstoffe ausgeschleust werden. Mit der Abfallverwertung kann der Ressourcenverbrauch nicht beendet, sondern im besten Fall verlangsamt werden. Zum einen treten auch bei Kreislaufprozessen Verluste auf, die mit primären Rohstoffen ausgeglichen werden müssen. Zum anderen bewirkt ein auf Wachstum ausgerichtetes Wirtschaftssystemzwangsläufig eine Zunahme des Abfallaufkommens insgesamt. Die derzeitig zu beobachtende Verlangsamung der Zunahme des Abfallaufkommens ist wahrscheinlich vorübergehend und hat in erster Linie mit der Stagnation der Wirtschaft und nur wenig mit Abfallvermeidung zu tun. Die nahezu kontinuierliche Abnahme des Restabfallaufkommens wird von der gleichzeitigen Zunahme der Abfälle zur Verwertung mindestens ausgeglichen. Die Verlagerung von der Beseitigung zur Verwertung entspricht der Politik der Europäischen Union und der Absicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das im fünften Punkt seines Eckpunktepapiers fordert, daß alle Siedlungsabfälle bis 2020 vollständig und umweltverträglich verwertet werden sollen. Die konsequente Verwirklichung dieses Postulats würde die Deponien überflüssig machen. Die Herausforderung an die in der Abfallwirtschaft Tätigen bleibt ausreichend groß, auch wenn diese Aussage so verstanden wird, daß es die übliche obertägige Reaktordeponie in Zukunft nicht mehr geben soll, das heißt, daß oberirdisch nur noch Abfälle abgelegt werden dürfen, die mit der sie umgebenden Biosphäre ohne technische Schutzmaßnahmen kompatibel sind, und daß die schadstoffhaltigen Abfälle in konzentrierter Form in Untertagedeponien mit sicherer Barriere gegen die Biosphäre abgelagert werden sollen.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | 03/2005 - Abfallwirtschaft bis 2020 (Oktober 2005) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky |
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