Das Abkippen von Abfällen wurde lange Zeit als ein Universalweg zur Entsorgung“ angesehen. Bis zum 1. Abfallbeseitigungsgesetz von 1972 bestanden in der Bundesrepublik Deutschland rd. 50.000 dezentrale Müllkippen, meist ohne besondere Anforderungen und ohne Kontrolle dessen, was dort abgelagert wurde. Mit der ersten gesetzlichen Regelung wurden die meisten dieser Müllkippen abgeschlossen und durch größere, zentrale und kontrollierte Deponien ersetzt. Gleichwohl muss davon ausgegangen werden, dass viele dieser alten Deponien zu umweltbelastenden Altlasten wurden oder noch werden.
Erst mit dem Beschluss der Technischen Anleitungen für Sonderabfälle (TASi von 1991) und für Siedlungsabfälle (TASi von 1993) wurden konkrete Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von Deponien in Deutschland festgelegt. Mit dem 1. Juni 2005 ist das Ende der überlangen Frist für Ausnahmen von den Anforderungen der TASi gekommen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 66. Informationsgespräch (Juni 2005) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing Helmut Schnurer |
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