Regelungsgegenstand der seit Mai 1994 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltenden EG-AbfVerbrV1 ist entsprechend ihrer Bezeichnung und des in Art. 1 Abs. 1 genannten Geltungsbereichs die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Gemeinschaft. Dabei enthält die Verordnung acht Titel mit 44 Artikeln und fünf Anhängen.
Geregelt werden u.a. die Verbringung von Abfällen zwischen den Mitgliedstaaten (Titel II) und innerhalb der Mitgliedstaaten (Titel III) sowie die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Abfällen in die, aus der und durch die EU (Titel IV bis VI). Die Titel II und IV bis VI sind in Abschnitte untergliedert, wobei jeweils ein Abschnitt A die Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen und ein Abschnitt B die Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen betrifft. Zum Teil existiert noch ein Abschnitt C mit spezifischen Vorschriften. Damit bedient sich die Verordnung eines komplizierten Systems von Verboten und Kontrollmechanismen, die jeweils davon abhängen, welche Abfälle wohin und zu welchem Zweck verbracht werden sollen. Insgesamt ergeben sich für die verschiedenen Verbringungswege und Abfallarten mindestens 16 Regelungssysteme.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 02/2005 (April 2005) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Olaf Kropp |
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