Das 1997 verabschiedete Kyoto Protokoll verpflichtet die Industrie- und Transformationsländer völkerrechtlich verbindlich zu konkreten und individuellen Minderungen von sechs Treibhausgasen um durchschnittlich 5,17% im Zeitraum 2008 bis 2012 bezogen auf 1990. Diese so genannten Kyoto-Gase sind: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW/ HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).
Die Europäische Union (EU) ist neben ihren Mitgliedstaaten eigenständige Vertragspartei. Als solche hat sie sich insgesamt zu einer Reduktion um 8% gegenüber 1990 verpflichtet. Im Rahmen der europäischen Lastenverteilungsvereinbarung wurde diese Verpflichtung unterschiedlich auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt. Dabei hat Deutschland ein Minderungsziel von 21% bezogen auf alle sechs Kyoto-Gase übernommen. Am 16. Februar 2005 ist das Kyoto Protokoll in Kraft getreten und somit für über 120 Unterzeichnerstaaten rechtlich bindend.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 66. Informationsgespräch (Juni 2005) |
Seiten: | 17 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Roland Geres Dr.-Ing. Heike Santen Dipl.Geogr./ Dipl.Ökonom (FH) Bernhard Grimm Markus Rothe Martin Treder |
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