Emissionsrechtehandel und Abfallwirtschaft - Chancen und Risiken von internationalen Klimaschutzprojekten mit den flexiblen Instrumenten CDM und JI in der Praxis

Das 1997 verabschiedete Kyoto Protokoll verpflichtet die Industrie- und Transformationsländer völkerrechtlich verbindlich zu konkreten und individuellen Minderungen von sechs Treibhausgasen um durchschnittlich 5,17% im Zeitraum 2008 bis 2012 bezogen auf 1990. Diese so genannten Kyoto-Gase sind: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW/ HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Die Europäische Union (EU) ist neben ihren Mitgliedstaaten eigenständige Vertragspartei. Als solche hat sie sich insgesamt zu einer Reduktion um 8% gegenüber 1990 verpflichtet. Im Rahmen der europäischen Lastenverteilungsvereinbarung wurde diese Verpflichtung unterschiedlich auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt. Dabei hat Deutschland ein Minderungsziel von 21% bezogen auf alle sechs Kyoto-Gase übernommen. Am 16. Februar 2005 ist das Kyoto Protokoll in Kraft getreten und somit für über 120 Unterzeichnerstaaten rechtlich bindend.



Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 66. Informationsgespräch (Juni 2005)
Seiten: 17
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Roland Geres
Dr.-Ing. Heike Santen
Dipl.Geogr./ Dipl.Ökonom (FH) Bernhard Grimm
Markus Rothe
Martin Treder
 
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