Am 1. Juni 2005 geht die 12-jährige (!) Übergangsfrist der TA Siedlungsabfall zu Ende. Ohne Übertreibung kann festgestellt werden, dass dieser Tag einen zentralen Einschnitt im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung bedeutet.
Das Datum 1. Juni 2005 ist in seiner Bedeutung mit anderen zentralen Meilensteinen im Umweltschutz, wie z.B. der breiten Einführung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge oder der Großfeuerungsanlagenverordnung auf eine Stufe zu stellen. Durch die Weiterentwicklung der wesentlichen Teile der TA Siedlungsabfall zur Abfallablagerungsverordnung kehrte weitgehend Ruhe in einen bislang recht turbulenten Bereich der Abfallwirtschaft ein.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 66. Informationsgespräch (Juni 2005) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. C.-André Radde RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs |
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