Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.4.2005 – C-6/03 in dem Verfahren des Deponiezweckverbandes Eiterköpfe ist auch aus europarechtlicher Sicht der Weg für das ab dem 1.6.2005 geltende Deponieverbot bei Überschreitung bestimmter Zuordnungswerte frei. Zuvor hatten sich bereits mehrere nationale Gerichtsentscheidungen mit dem Deponierecht“ auseinandergesetzt.
Die in den deponierechtlichen Vorschriften vorgesehenen Zuordnungswerte für die Ablagerung von Abfällen erfordern grundsätzlich eine Vorbehandlung der Abfälle in Form der Verbrennung. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob ausreichende Kapazitäten in Müllverbrennungsanlagen (MVA) zur Verfügung stehen. Das Ziel dieses Beitrages soll es daher sein, Alternativen zum Umgang mit dem Abfall aufzuzeigen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 04/2005 (August 2005) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Thomas Lüttgau RA, Dr. Inga Schwertner |
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