Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte bereits mit seinem Beschluss vom 30.1.2005 den Verwaltungsrechtsweg in einem Vergabeverfahren über Rüstungsbeschaffung für eröffnet erklärt. Diese Entscheidung wurde nunmehr im aktuellen Beschluss des OVG Koblenz bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages durch Zuschlag (zweite Stufe) eine erste Stufe in Gestalt eines eigenständigen Vergabeverfahrens vorausgehe, welche verwaltungsgerichtlich überprüfbar sei.
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| Quelle: | AbfallR 04/2005 (August 2005) | 
| Seiten: | 4 | 
| Preis: | € 32,00 | 
| Autor: | Matthias Schneider Sascha Häfner  | 
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