Bereits seit 1984 beschäftigt man sich beim Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) mit der Getrenntsammlung und Entsorgung von elektronischen“ Bauteilen. Im Zuge der damaligen Neueinführung sogenannter Schadstoffsammlungen wurden neben den klassischen Abfällen wie Farben, Lacke, Reinigungsmittel auch von Anfang an Kondensatoren, Leuchtstoffröhren und sonstige elektronische Bauteile, wie z. B. Quecksilberschalter mit gesammelt und getrennt entsorgt. Im Zuge der FCKW-Diskussion folgte 1988 die Einführung der Sammlung von Kühlschränken und Gefriertruhen. Seit 1990 wurde diese ergänzt durch die Sammlung aller nicht mülltonnengängigen“ Elektrogeräte.
Das damalige Entsorgungskonzept hatte anders als der heutige Ansatz der EU-Richtlinie bzw. des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht eine möglichst weitgehende Verwertung aller separat erfassten Elektroaltgeräte, sondern die möglichst weitgehende Schadstoffentfrachtung des Restmülls als Zielansatz. Grund hierfür waren die Entsorgungswege der damaligen Zeit. Ein Großteil der Abfälle wurde damals noch auf einer nicht basisgedichteten Deponie abgelagert. Aus diesem Ansatz resultierte auch die Beschränkung auf einzelne Gerätegruppen. Elektrokleingeräte, wie z. B. der Haarfön oder das Transistorradio, bei denen auf den ersten Blick keine größere Anhäufung schadstoffhaltiger Bauteile erkennbar war, fielen nicht unter das Sammelkonzept. Auch wurden eigene Vorbehandlungs- und Entfrachtungsmaßnahmen eingeführt. Vorrangig bei großen (Küchen)Haushaltsgeräten (Weißen Ware“ z. B. Waschmaschinen) wurden vor Ort schadstoffhaltige Bauteile (Kondensatoren) ausgebaut. Die Kondensatoren wurden separat entsorgt. Die verbliebenen entfrachteten Geräte über die Mischschrottfraktion verwertet.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2005) (Mai 2005) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Dipl.-Ing. Torsten Höppner |
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