Bis zum Jahre 1972 führte die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung ein ökologisches Schattendasein und diente lediglich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Mit dem ersten eigenständigen Abfallrecht in Deutschland (Abfallbeseitigungsgesetz von 1972) änderte sich die Situation grundlegend und die Abfallwirtschaft wurde bis etwa Mitte der 90er Jahre schwerpunktmäßig unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet.
Dieses war bedingt durch stark steigende Abfallmengen und fehlende Kapazitäten zur Beseitigung. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Intensivierung der getrennten Sammlung und Ausweitung dieser auch auf weniger relevante Fraktionen (z. B. Batterien, Problemabfälle). Parallel vollzog sich eine schnelle und innovative Weiterentwicklung der Abfallbehandlungstechniken mit verschärften ökologischen Standards. Mitte der 90er Jahre kam es erneut zu einem Umdenken. Nun Stand nicht mehr nur der ökologische, sondern zunehmend der ökonomische Aspekt der Abfallwirtschaft im Fokus. Um den steigenden Kosten durch zunehmende abfallwirtschaftlichen Anforderungen und der sich verstärkenden Finanznot der öffentlichen Haushalte zu begegnen, wurde durch eine Vielzahl von Optimierungen die Wirtschaftlichkeit der Entsorgungsbetriebe in der jüngeren Vergangenheit kontinuierlich verbessert.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2005) (Mai 2005) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck Dr.-Ing. Heinz-Josef Dornbusch Dipl- Ing. Manfred Santjer |
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