Das ElektroG löst die Frage der Anlastung der Kosten der Altgeräteentsorgung aus kommunaler Sicht nicht verursachergerecht. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen vor allem zum Aus- bzw. Aufbau eines Getrenntsammelsystems für Altgeräte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kommunen Altgeräte selbst vermarkten. Die Übergangs- und In-Kraft-Tretens-Vorschriften des ElektroG werfen eine Fülle von Fragen auf. Gerade im Hinblick auf die völlig unterschiedliche Ausgangslage der Kommunen zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes ist hinsichtlich der bestehenden Handlungsoptionen auf eine neue Untersuchung des Bayerischen LfU hinzuweisen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 17. Kasseler Abfallforum-2005 (Mai 2005) |
Seiten: | 15 |
Preis: | € 7,50 |
Autor: | Dr. Ralf Bleicher |
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