BGH zur Nichtigkeits-Androhung des § 13 VgV

In einem neuen Urteil vom 22.02.2005 (Az.: KZR 36/03) hat der BGH für die dem § 13 S. 6 VgV entsprechende Vorläufervorschrift (§ 13 S. 4 VgV a.F.) entschieden, dass ein Verstoß gegen die Informationspflichten des § 13 VgV nicht zu einer absoluten Vertragsnichtigkeit führt.



Copyright: © Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Quelle: GGSC-Abfall 05/2005 (Mai 2005)
Seiten: 1
Preis: € 1,00
Autor: RAin Kora Betz
 
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