Der vergaberechtliche Paukenschlag des EuGH zum Inhouse-Geschäft vom Januar diesen Jahres ist noch nicht verklungen (vgl. Abfall-Newsletter vom Januar 2005). Die Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften im Wege eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts ist nicht mehr möglich. Der EuGH hat durch seine Entscheidung zwar mehr Rechtsklarheit geschaffen, dies aber auf Kosten von differenzierten Lösungen im Einzelfall.
Dass nach wie vor nicht alle Fragen um das Inhouse-Geschäft geklärt sind, zeigen zwei aktuelle Schlussanträge in Verfahren, die vor dem EuGH anhängig sind. Zu klären bleibt insbesondere weiterhin, wie die vom EuGH in seiner Teckal-Entscheidung aufgestellten Kriterien für die Zulässigkeit einer Inhouse-Beauftragung auszulegen sind. Wann kontrolliert ein öffentlicher Auftraggeber eine Gesellschaft wie eine eigene Dienststelle? Wann ist die Gesellschaft im Wesentlichen für ihn tätig?
Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. |
Quelle: | GGSC-Abfall 05/2005 (Mai 2005) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | RAin Dr. Fichtner RAin Kora Betz |
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