Nordrhein-Westfalen führte eine Bestandsaufnahme der organischen Schadstoffe in Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserbehandlung durch
In Nordrhein-Westfalen werden zur Zeit circa 700 kommunale Kläranlagen betrieben und teilweise entsprechend den steigenden Anforderungen an den Gewässerschutz weiter ausgebaut. Da der Klärschlamm, der in der Abwasserreinigung anfällt, eine Schadstoffsenke darstellt, reichern sich in ihm die nicht abgebauten Schadstoffe an. Im Hinblick auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung enthält die derzeit gültige EG-Klärschlammrichtlinie Anforderungen für ausgewählte Schwermetalle. Die deutsche Klärschlammverordnung enthält darüber hinaus Anforderungen für die organischen Summenparameter AOX, PCB und PCDD/PCDF. Die vorliegenden umfangreichen Daten zur Klärschlammbelastung mit diesen Stoffen sind teilweise bereits bezogen auf das Erhebungsjahr 1998 in die Ökobilanz der Entsorgungsverfahren für Kläranlagenabfälle in NRW“ eingeflossen. Diese hat zu dem Ergebnis geführt, daß die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung grundsätzlich nicht den umweltverträglichsten Entsorgungsweg darstellt [MUNLV 2001]. Mit den Stoffen, die in der EG-Klärschlammrichtlinie und der deutschen Klärschlammverordnung geregelt sind, wird nur ein sehr kleiner Anteil der Stoffe erfaßt, die im Klärschlamm auftreten. Für eine Vielzahl der im Wesentlichen organischen Schadstoffe sind umfassende Untersuchungen in größerem Umfang bisher nicht bekannt. Mit dem hier vorgestellten Untersuchungsprogramm des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen wurden die bestehenden Wissenslücken zum Teil behoben und eine Datengrundlage für eine noch umfassendere Bewertung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung geschaffen.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | 02/2005 - Klärschlamm (Juni 2005) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Harald Friedrich Dr.-Ing Hans-Jürgen Fragemann Gudrun Both Dipl.-Biol. Petra Günther Dr. Dietmar Barkowski |
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