Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) zur Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-RL) und der Richtlinie 2002/95/EG über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen in Elektronikgeräten (RoHS-RL) ist am 23.3.2005 verkündet worden und in wesentlichen Teilen am 24.3.2005 in Kraft getreten.
Dabei ist die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus einigen Vorschriften gemäß der Übergangsvorschrift des § 24 ElektroG bis zum 23.11.2005 oder bis zum 23.3.2006 ausgesetzt. Das betrifft auch § 9 Abs. 6 ElektroG, der den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern das Recht verleiht, die gesamten Altgeräte einer Gruppe nach § 9 Abs. 4 ElektroG jeweils für mindestens ein Jahr von der Bereitstellung und Abholung durch die Hersteller auszunehmen und selbst wiederzuverwenden, nach § 11 ElektroG zu behandeln und nach § 12 ElektroG zu entsorgen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben bezüglich dieser ausgenommenen Altgeräte dann gem. § 13 Abs. 1 Nr. 3 – 7 und Abs. 3 Satz 6 und § 13 Abs. 4 den Herstellern entsprechende Mitteilungs- und Informationspflichten gegenüber der Gemeinsamen Stelle. Sie müssen die Wahrnehmung ihres Rechts aus § 9 Abs. 6 ElektroG der Gemeinsamen Stelle drei Monate zuvor anzeigen. Die Vorschrift ist gemäß § 24 ElektroG bis zum 23.11.2005 ausgesetzt, d.h. ab dem 24.11.2005 müssen sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger spätestens klar darüber sein, ob sie Altgeräte von der Entsorgung durch die Hersteller ausnehmen wollen und auch können“, wie in diesem Beitrag noch erörtert wird. Da die Eigenvermarktungsoption des § 9 Abs. 6 ElektroG einige schwierige Fragen aufwirft, sollten sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereits jetzt darüber Gedanken machen, ob und für welche Gerätegruppen sie hiervon Gebrauch machen wollen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 03/2005 (Juni 2005) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Holger Thärichen Dr. Rebecca Prelle |
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